GOTS: Global Organic Textile Standard
- Das GOTS entspricht in seinen Qualitätskriterien dem
Kennzeichen IVN-zertifiziertes Naturtextil
(Verband der Naturtextilwirtschaft).
- Entwickelt wurde es vom Internationalen Verband der Naturtextilwirtschaft (IVN) (Deutschland) zusammen mit der Soil Association (SA) (England), der Organic Trade Association (OTA) (USA) und der Japan Organic Cotton Association (JOCA) (Japan).
- Die GOTS-Zertifizierung hat zum Ziel, ökologische & soziale Standards für Textilien von der Ausgangsfaser bis zum Endprodukt zu definieren.
- Die definierten Kriterien reichen über gesetzliche Vorgaben hinaus.
- Es werden nur Kleidungsstücke zertifiziert, die mindestens zu 70 % aus biologisch angebauten Naturfasern (z. B. Baumwolle, Leinen, Seide) bestehen und bei deren Herstellung keine bedenklichen Chemikalien zum Einsatz kamen. Außerdem dürfen nur Farbstoffe und Hilfsmittel verwendet, deren toxikologische und ökologische Wirkung geprüft ist und die als unbedenklich eingestuft wurden.
- Die Textilien dürfen nur in Ausnahmefällen gebleicht werden, und wenn dann nur mit Sauerstoff.
- Ausrüstungen erfolgen in erster Linie auf mechanische, thermische und physikalische Weise.
- Es gibt zwei Varianten der GOTS-Zertifizierung:
- „organisch“ (bio) oder „organisch – in Umstellung“. Hierbei muss das Textil mindestens zu 95 Prozent aus Fasern bestehen, die aus kontrolliert ökologischem Anbau bzw. aus Anbau in Umstellung auf Bio-Anbau stammen.
- „aus X Prozent bio“ oder „aus X Prozent in Umstellung auf bio“: Hierfür muss das Textil mindestens zu 70 Prozent aus Fasern hergestellt sein, die aus zertifiziertem Bio-Anbau bzw. Anbau in Umstellung auf Bio-Anbau stammen. Nur maximal 10 Prozent des Textils dürfen aus synthetischer Faser bestehen. Eine Ausnahme bildet Sportbekleidung.
- Um mit dem GOTS-Siegels zertifiziert zu werden, müssen für alle eingesetzten Fasern und Garne gültige Zertifizierungen von einer anerkannten Zertifizierungsstelle nachgewiesen werden. Außerdem müssen Unternehmen ein schriftliches Konzept zum betrieblichen Umweltmanagement sowie zu Sozialstandards vorlegen. In dieses Konzept müssen folgende arbeitsrechtliche Kriterien einfließen:
- Keine Zwangs- und Kinderarbeit,
- Versammlungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen,
- Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz,
- Arbeitsstunden gemäß der gültigen nationalen Gesetze und Industriestandards
- Löhne für reguläre Arbeitszeiten,
- Überstunden und Überstundenausgleich müssen den gesetzlichen Mindestlöhnen bzw. Industriestandards entsprechen bzw. diese übersteigen,
- Verbot jeglicher Diskriminierung.
- Alle im Produkts- und Distributionsverfahren befindlichen Betriebe müssen einer jährlichen, unangekündigten Inspektion zustimmen. Die Einhaltung der Standards wird von einer neutralen Kontrollstelle geprüft, Verstöße werden verfolgt bzw. geahndet.
Quelle: www.global-standard.org




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